Vereinbarung zwischen Uni n.n. und E.W. Kuhlmann-Stiftung

Präambel
Für eine langdauerende, zuverlässige und effiziente Kooperation in dem Projekt
>fundgiving an hochschulen für exzellente bildungsgelegenheit<
ist unabdingbar die Übereinstimmung der Grundlagen und Ziele der Partner.

Ziel
Wie häufig in Forschung und Lehre ein Exzellenz-Status angestrebt wird, soll für die
Studierenden eine „exzellente Bildungsgelegenheit„ geschaffen werden. Das kann in einer
„Partnerschaft zugunsten Dritter„ anfangs nur mit wenigen Universitäten/Hochschulen in
die Wege geleitet werden.

Die Stifter der E.W. Kuhlmann-Stiftung möchten verhindern, dass leistungsstarke Studierende
aus finanziellem Mangel davon abgehalten werden, ihre nahe Abschlussprüfung zu machen.

Beschluss
Die E.W. Kuhlmann-Stiftung gewährt im Rahmen ihrer Satzung in 2024 finanzielle Mittel
1. für Studierende, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden, bis zum
Gesamtlimit von 130.000 Euro aufgrund individueller Anträge für http://www.studien-abschluss-hilfe.de oder
http://www.rollendes-stipendium.de sowie den Absolventen einen Bonus aufgrund http://www.studien-abschluss-preis.de,
2. der Universität n.n.
a gem. StipG. für bis zu... Deutschlandstipendien an Master-Studierende, die sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden;
zu zahlen auf das Konto IBAN: DE ,Bezug: , zu zahlen unverzüglich auf Abruf für _____ von der Kommissíon bewilligte Stipendien, folgend optional:
b …. Euro für … (Details bestimmter zielgerichteter Massnahmen).
3. Die Universität wird ihre Studierenden und Interessierte über diese Angebote informieren.
4. Es wird erstrebt, dieses Projek zu verbessern und fortzusetzen.
5. Die Universität verpflichtet sich, der Stiftung knappe Jahresberichte zu Nr. 2 zu liefern.
Steuerliche Zuwendungsbescheinigungen sind nicht erforderlich.
6. Es gelten die Datenschutzregeln der Universität und der E.W. Kuhlmann-Stiftung.

 

 

März 2024, Änderungen vorbehalten